Wie die Gemeinde Unteriberg informiert, läuft vom 24. März bis 24. April 2023 ein Mitwirkungsverfahren zur Teilrevision der Nutzungsplanung Ortsplanung.
Die Gemeinde Unteriberg SZ im Winter aus der Vogelperspektive.
Die Gemeinde Unteriberg SZ im Winter aus der Vogelperspektive. - Nau.ch / Nico Leuthold
Ad

Gestützt auf Paragraf 25 Absatz 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100), nimmt der Gemeinderat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen.

Der Entwurf zur Teilrevision der Nutzungsplanung Ortsplanung liegt vom 24. März bis 24. April 2023 auf der Gemeindekanzlei auf und kann während der üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Der Entwurf wird ebenso auf der Gemeinde-Webseite publiziert. Jedermann kann sich zu den Unterlagen schriftlich äussern.

Schriftliche Einwendungen sind bis zum 24. April 2023 beim Gemeinderat Unteriberg einzureichen.

Ad
Ad