Kantonsratskommission gegen Lockerung des Wohnsitzerfordernisses

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Schwyz,

Die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit des Schwyzer Kantonsrats lehnt die Senkung des Wohnsitzerfordernisses bei Einbürgerungen von fünf auf zwei Jahre ab. Sie beantragt dem Parlament, eine entsprechende Einzelinitiative nicht erheblich zu erklären.

Schwyz
Die Fahne des Kantons Schwyz. Der Kanton jährliche Nettoinvestitionen von 94 bis 149 Millionen Franken. (Symbolbild) - keystone

Die Einzelinitiative beabsichtigt, dass bei Einreichung des Einbürgerungsgesuches ein ununterbrochener Wohnsitz von neu zwei Jahren in der Gemeinde, in der das Gesuch gestellt wird, nachgewiesen werden muss. Nach geltendem Recht müssen fünf Jahre nachgewiesen werden können.

Die zuständige kantonsrätliche Kommission ist gegen diese Anpassung, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Kommission erachtet die lokale Verankerung als wesentlich für eine Einbürgerung. Für eine echte Identifikation mit dem neuen Bürgerort brauche es mehr Zeit als zwei Jahre, argumentiert sie.

Und: Bei der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes vor zehn Jahren hätten sich die Gemeinden für eine ununterbrochene Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren eingesetzt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Migros
86 Interaktionen
Wegen Aldi
25 Interaktionen
Nach Trump-Deal

MEHR AUS SCHWYZ

Autobahn Verkehr Grün Horizont
Astra
Schübelbach
Spraydose
4 Interaktionen
Dank Hinweisen
Festnahme (Symbolbild).
9 Interaktionen
Schwyz