Schwyzer Firmen, die seit Mitte letzten Jahres wegen der Coronapandemie finanzielle Einbussen erlitten, können weiterhin Hilfsgelder beantragen. Der Kanton beteiligt sich am zweiten Härtefallprogramm des Bundes, bei dem rund 25 Millionen Franken zur Verfügung stehen für Unternehmen mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz.
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Die Gemeindem im Kanton Schwyz sorgen mit ihren teils kuriosen Einbürgerungsfragen für Kritik (Symbol). - Keystone
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Der Kanton selber setzt dafür jene 10,58 Millionen Franken ein, die im ersten Härtefallprogramm nicht gebraucht wurden, wie das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement am Donnerstag mitteilte. Bei diesem hatten 984 Firmen insgesamt 95,3 Millionen Franken erhalten. Die betroffenen Firmen können ab dem 2. März Anträge für Unterstützungsbeiträge einreichen.

Das zweite Schwyzer Härtefallprogramm deckt das zweite Semester 2021 sowie die ersten beiden Quartale 2022 ab. Geld beantragen kann, wer aufgrund behördlicher Massnahmen zur Pandemiebekämpfung ungedeckte Kosten hat. Anträge einreichen können nur jene Unternehmen, die bereits im ersten Härtefallprogramm antragsberechtigt waren oder gewesen wären.

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