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    Kanton Schwyz: Mehr Lektionen für die integrative Förderung

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    Der Kanton Schwyz will die Sonderpädagogik ausbauen und den Förderpool erhöhen. Die Vernehmlassung bei Gemeinden und Schulträgern läuft bis Ende Januar 2027.

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    Die erste Maturaklasse Kunst+Sport der Kantonsschule Ausserschwyz. Das Talent-Angebot wird definitiv in das Leistungsangebot überführt. - BiD

    Der Erziehungsrat hat im Rahmen seiner letzten Sitzung einstimmig vom Konzept der Weiterentwicklung der Sonderpädagogik Kenntnis genommen. Er hat das Amt für Volksschulen und Sport beauftragt, zu den geplanten Änderungen im sonderpädagogischen Bereich eine Vernehmlassung bei den Gemeinden und Bezirken, Schulträgern, Schulleitungen, den betroffenen Verbänden sowie der Pädagogischen Hochschule Schwyz durchzuführen. Zudem hat der Erziehungsrat beschlossen, das bislang als Pilotprojekt geführte Angebot von Talentklassen an den beiden kantonalen Gymnasien definitiv ins Leistungsangebot der beiden kantonalen Mittelschulen zu überführen.

    Die geplante Weiterentwicklung der Sonderpädagogik betrifft sowohl die niederschwelligen sonderpädagogischen Angebote der Schulträger als auch die verstärkten Massnahmen. Eine zentrale Massnahme ist die Erhöhung des Pools für die Integrative Förderung (IF-Pool) um 0,08 Lektionen pro Schülerin/Schüler. Dies entspricht einer Aufstockung der bisherigen Ressourcen um rund 36 Prozent auf der Primarstufe und rund 50 Prozent auf der Sekundarstufe I. Damit sollen die Schulen gestärkt, die Lehrpersonen entlastet und der Bedarf an verstärkten Massnahmen nach Möglichkeit reduziert werden.

    Zudem wird eine pauschale, klassenbezogene Zuweisung der IF-Ressourcen geprüft. Dies soll die administrativen Abläufe vereinfachen und der Abteilung Schulpsychologie mehr Raum für die fachliche Beratung und Unterstützung der Schulen geben. Der Kantonsrat hat am 16. September 2026 ein entsprechendes Postulat mit 59 zu 29 Stimmen für erheblich erklärt.

    Im Bereich der verstärkten Massnahmen im integrativen Setting sollen die eingesetzten Fachpersonen und Assistenzen künftig direkt bei den Schulträgern angestellt werden. Damit erhalten die Schulen mehr Flexibilität bei der Planung und beim bedarfsgerechten Einsatz ihrer Ressourcen. Gleichzeitig werden die Fachpersonen fest in die Schulteams eingebunden, wodurch die Zusammenarbeit, die Kontinuität und der Wissenstransfer gestärkt werden.

    Ergänzend steht den Schulen kantonale Fachexpertise in Form von Fachberatung und Weiterbildung zur Verfügung. Neu sollen zudem Schulsozialpädagogik gezielt eingesetzt und Assistenzen bei sämtlichen verstärkten Massnahmen im integrativen Setting ermöglicht werden.

    Auch im separativen Bereich ist eine Weiterentwicklung vorgesehen. Durch Leistungsvereinbarungen sollen zusätzliche Sonderschulplätze im Kanton Schwyz gesichert werden, insbesondere auf der Sekundarstufe I. Damit können Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf möglichst wohnortsnah beschult, ausserkantonale Platzierungen reduziert und der kostenintensive Transportaufwand gesenkt werden.

    Die Vernehmlassung bei den erwähnten Stellen dauert bis Ende Januar 2027.

    Die eingehenden Rückmeldungen sollen in die Weiterbearbeitung der Vorhaben einfliessen, bevor diese den zuständigen Entscheidungsgremien Erziehungs- und Regierungsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

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