Kanton Schwyz: Amateurfunkantennen sollen einfacher gebaut werden können
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz will Amateurfunkantennen in Bauzonen erleichtern. Er beantragt dem Kantonsrat, die Motion M 8/26 erheblich zu erklären.

Bei Katastrophen und in Notlagen können herkömmliche Kommunikationsmittel aufgrund von Stromausfällen, Cyberangriffen oder Schäden an kritischen Infrastrukturen ausfallen. Amateurfunk kann in solchen Situationen einen wichtigen Beitrag leisten, um die Kommunikation und die Verbreitung behördlicher Informationen an die Bevölkerung sicherzustellen. Amateurfunk kann in ausserordentlichen Situationen die kommunikative Rückfallebene stärken.
Der Regierungsrat begrüsst deshalb die vorgeschlagenen Erleichterungen für die Errichtung, den Betrieb, den Unterhalt und den Ersatz von Amateurfunkantennen. Die Erleichterungen sollen innerhalb der Bauzonen gelten, wobei Gebiete mit besonderen Schutzinteressen wie BLN-Gebiete, Moorlandschaften, kantonale Schutzgebiete und schützenswerte Ortsbilder ausgenommen werden sollen.
Im Rahmen der anstehenden Revision des Planungs- und Baugesetzes beabsichtigt der Regierungsrat, eine entsprechende Umsetzungsvorlage auszuarbeiten. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, die Motion M 8/26 erheblich zu erklären.
Was ist eine Motion?
Mit einer Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, dem Kantonsrat eine bestimmte Verfassungs- oder Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Der Regierungsrat nimmt innert sechs Monaten Stellung zur Motion. Anschliessend entscheidet der Kantonsrat darüber, ob die Motion erheblich erklärt wird.
Wenn die Motion erheblich erklärt wird, hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit, um dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten. Der Kantonsrat kann die Motion auch in ein Postulat umwandeln.






