Wie die Gemeinde Ingenbohl berichtet, hat sich der Gemeinderat zur Erschliessung von «Brunnen Nord» für die Variante «Hochkreisel» ausgesprochen.
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Das Gebiet der Gemeinde Ingenbohl SZ. - Google Maps
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Der Gemeinderat Ingenbohl hat sich zur Erschliessung von «Brunnen Nord» für die Variante «Hochkreisel» ausgesprochen. Der Entscheid basiert auf einem breit geführten Variantenvergleich zwischen den beiden Varianten «Hochkreisel» und «Kurve».

Die Variante «Hochkreisel» überzeugt durch den leistungsfähigeren Knoten Stegstuden und die besseren Verkehrssicherheitsbedingungen. Für den Gemeinderat ist es wichtig, dass die Erschliessung von «Brunnen Nord» mithilft, den Bahnhofplatz zu entlasten und als leistungsfähige Verkehrsachse zur Verfügung steht, wenn Störungen den Verkehr über den Viadukt erschweren oder stark behindern.

Die Realisierung der Variante «Hochkreisel» erfordert dafür von der Gemeinde eine Netto-Investition von rund 15 Millionen Franken und somit einen um gut vier Millionen Franken höheren Investitionsbeitrag als bei der Variante «Kurve».

Vorprüfung durch die kantonalen Bewilligungsinstanzen

Für den Endausbau des Areals in «Brunnen Nord» ist die Gemeinde verpflichtet, eine zweite Erschliessung via Gätzlikreisel und Brücke über die SBB-Linie im 17i nach «Brunnen Nord» und den Stegstuden zu erstellen. Vom Knoten Stegstuden wird der Verkehr auf einer neu geplanten Groberschliessungsstrasse parallel zur SBB zum Bahnhof führen.

Die im Kantonalen Nutzungsplan (KNP) verankerte Variante «Hochkreisel» und die von den Grundeigentümern angeregte Variante «Kurve» standen sich mit ihrer unterschiedlich gestalteten Lösung für den Knoten Stegstuden und die Überquerung der SBB gegenüber. Zur Evaluation beider Varianten fand in einem ersten Schritt eine Vorprüfung durch die kantonalen Bewilligungsinstanzen statt.

Machbarkeit und Plausibilität des Kostenvoranschlags der Variante «Kurve» gegeben

Die Vorprüfung ergab, dass die Variante «Kurve» nur bewilligungsfähig wäre, wenn ihr auf der Basis einer Interessenabwägung ausreichend begründet den Vorrang gegeben würde. In einem zweiten Schritt wurde die technische Überprüfung der Variante «Kurve» durch einen Prüfingenieur in Auftrag gegeben.

Diese ergab, dass sowohl die Machbarkeit als auch die Plausibilität des Kostenvoranschlags der Variante «Kurve» grundsätzlich gegeben ist. In einem dritten und letzten Schritt erarbeitete Dr. Lukas Bühlmann als bisher nicht involvierter Experte die bundesrechtliche Interessenabwägung sowie den Variantenvergleich.

Der Bericht des Experten wurde am 15. November 2021 in finaler Fassung dem Gemeinderat, den kantonalen Bewilligungsbehörden und den Grundeigentümern zugestellt.

Gemeinderat spricht sich für Variante «Hochkreisel» aus

Auf der Basis dieses Variantenvergleichs und weiteren Überlegungen spricht sich der Gemeinderat für die Variante «Hochkreisel» aus. Der Gemeinderat ist zur Überzeugung gelangt, dass die Vorteile der Variante «Hochkreisel» überwiegen. So ist ein problemloses Kreuzen von Lastwagen möglich und der Überblick über das Verkehrsgeschehen im Knoten Stegstuden (Sichtweiten) ist für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich besser als bei der Variante «Kurve».

Insgesamt bietet die Variante «Hochkreisel» eine höhere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und die Leistungsfähigkeit des Knoten Stegstuden ist höher. Dadurch ist gewährleistet, dass der Verkehr über den Bahnhofplatz vom erwarteten Zusatzverkehr besser entlastet wird und die neue Erschliessung auch als Zugang zum Dorf genutzt werden kann, wenn es zwischen dem Kreisel Gätzli und dem Bahnhofplatz auf der Schwyzerstrasse zu Verkehrsstörungen oder Unterbrüchen kommt.

Damit sind die Mehrkosten für die Gemeinde gegenüber der Variante «Kurve» nach Ansicht des Gemeinderats gerechtfertigt. Weiter ist bei der Variante «Hochkreisel» mit geringeren Projektierungsrisiken zu rechnen und sie kann mutmasslich rascher realisiert werden. Anzumerken ist, dass bei der Variante «Kurve» nach rund 40 Jahren mit einem kompletten Ersatz der 17i-Brücke gerechnet werden muss.

Es ist wenig wahrscheinlich, dass dann zumal ein 1:1-Ersatz möglich ist. Die Kosten dafür werden voraussichtlich vorwiegend von der Gemeinde getragen.

Erkenntnisse der bundesrechtlichen Interessenabwägung

Der Experte Dr. Lukas Bühlmann kommt zum Schluss, dass grundsätzlich beide Varianten als bewilligungsfähig beurteilt werden können. Beide Varianten gelten als standortgebundene öffentliche Infrastruktur und beide Varianten verletzen den Gewässerraum. Die Variante «Hochkreisel» jedoch in einem geringeren Ausmass als die Variante «Kurve».

Im Rahmen der Interessenabwägung sind deshalb weitere Kriterien zu berücksichtigen. Der Vergleich zeigt, dass die Variante «Hochkreisel» bezüglich den technischen Anforderungen, wie Verkehrsqualität und Knotenleistungsfähigkeit, sowie den Schutzanliegen, wie Sicherung des Gewässerraums und Hochwasserschutz, gegenüber der Variante «Kurve» deutlich besser abschneidet.

Werden zusätzlich noch die Kostenfolgen berücksichtigt, kann die Variante «Kurve» den Vorsprung der Variante «Hochkreisel» beinahe wettmachen. Würde der Variante «Kurve» der Vorzug gegeben, müsste allerdings der Kantonale Nutzungsplan (KNP) über ein ordentliches Verfahren angepasst werden.

Differenzen zwischen den Varianten

Die wesentlichen Differenzen zwischen den Varianten ergaben sich in den folgenden Bereichen:

Strassenverkehr: Im Bereich des Strassenverkehrs schliesst die Variante «Hochkreisel» deutlich besser ab. Grund dafür ist, dass die Variante «Kurve» gemäss Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung gegenüber der Variante «Kurve» eine Reihe von Nachteilen und Sicherheitsdefiziten aufweist. So ist bei der Variante «Kurve» das Kreuzen von Lastwagen nur eingeschränkt möglich und die für die Verkehrssicherheit relevanten Sichtweiten sind eingeschränkt.

Sicherung Gewässerraum: Bei der für die Bewilligungsfähigkeit massgeblichen Sicherung des Gewässerraums schneidet die Variante «Hochkreisel» besser ab als die Variante «Kurve». Grund dafür ist, dass sie den Gewässerraum flächenmässig weniger stark beansprucht und es sich um ein Bauwerk auf Stützen handelt, welches den Gewässerraum weniger beeinträchtigt als die mit der Variante «Kurve» verbundenen Aufschüttungen.

Kostenfolgen: Gemäss den überprüften Kostenvoranschlägen der Projektverfasser betragen die Gesamtkosten für die Variante «Kurve» rund 38 Millionen Franken inkl. MwSt., während bei der Variante «Hochkreisel» mit Kosten in der Höhe von rund 46 Millionen Franken inkl. MwSt. zu rechnen ist.

Höheres Investitionsvolumen bei Variante Hochkreisel

Der Kostenvorteil der Variante «Kurve» beträgt somit rund acht Millionen Franken. Die Netto-Investitionen für die Gemeinde belaufen sich auf rund elf Millionen Franken bei der Variante «Kurve» und auf rund 15 Millionen Franken bei der Variante «Hochkreisel». Die Grundeigentümer finanzieren bei der Variante «Kurve» rund 18 Millionen Franken und bei der Variante Hochkreisel rund 22 Millionen Franken.

Kanton und Bezirk tragen gemäss heutigem Stand der Verhandlungen bei beiden Varianten rund neun Millionen Franken bei. Die Variante «Hochkreisel» kostet somit sowohl für die Gemeinde wie auch für die Grundeigentümer je vier Millionen Franken mehr.

Aufgrund des höheren Investitionsvolumen der Variante Hochkreisel wird statistisch auch mit höheren Unterhalts- und Erneuerungskosten über die Lebensdauer von 80 bis 100 Jahren gerechnet, was im Variantenvergleich mit erwogen wurde.

Weiteres Vorgehen

Das Bauprojekt für den Hochkreisel wird in den nächsten Monaten abgeschlossen. Anschliessend erfolgen die öffentliche Auflage und der Baubewilligungsprozess. Liegt ein noch zu verhandelnder rechtsgültiger Kostenverteilschlüssel vor, wird der Gemeinderat den erforderlichen Baukredit dem Volk zur Abstimmung unterbreiten.

Ebenso werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Ingenbohl und des Bezirks Schwyz der Übernahme der Seewenstrasse durch die Gemeinde Ingenbohl zustimmen müssen. Der Bezirk Schwyz wird die Kosten, die erforderlich wären, um die Seewenstrasse Instand zu setzen, der Gemeinde als Beitrag an die Finanzierung der Erschliessung «Brunnen Nord» überweisen.

Je nach Verlauf des Bewilligungsprozesses können die erforderlichen Volksabstimmungen im Verlaufe des Jahres 2023 stattfinden.

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