Erbrechtliche Aufgaben im Bezirk neu organisiert
Ab Februar 2026 werden die erbrechtlichen Aufgaben im Bezirk Einsiedeln neu getrennt geführt. Erbschaftsamt und Bezirksgericht erhalten klare Zuständigkeiten.

Wie der Bezirk Einsiedeln mitteilt, ist für erbrechtliche Angelegenheiten einerseits das Erbschaftsamt zuständig (unter anderem für Inventarisation und Sicherungsmassnahmen), andererseits das Bezirksgericht (unter anderem für die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen, das Ausstellen von Erbbescheinigungen und von Willensvollstreckerzeugnissen).
Diese Aufgaben wurden von 2013 bis Ende Januar 2026 von Chantal Kuriger in Personalunion wahrgenommen beziehungsweise vorbereitet. Aufgrund ihrer beruflichen Veränderung werden die zwei Teilbereiche ab 1. Februar 2026 nun neu getrennt geführt.
Das Erbschaftsamt wird der Bezirksverwaltung angegliedert und die Aufgaben von Jacqueline Birchler übernommen. Bis zum Umzug in das Verwaltungszentrum Einsiedlerhof Ende März 2026 befindet sich das Erbschaftsamt somit im Rathaus.
Testamente und Erbverträge sind weiterhin direkt dem Bezirksgericht einzureichen, ebenso Bestellungen von Erbbescheinigungen. Die entsprechende Stellenbesetzung steht an.










