Von den rund 30 Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz erlauben deren elf assistierte Sterbehilfe.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bei den meisten Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz ist das Angebot aber bisher noch nie genutzt worden, wie aus der Antwort der Regierung auf eine Interpellation aus den Reihen der SP hervorgeht.

Die SP-Kantonsräte Martin Raña, Alex Keller und Kushtrim Berisha sind der Ansicht, dass im Kanton Schwyz einheitliche Regeln im Umgang mit Sterbehilfe gelten sollen.

So müssten alle Heime assistierte Suizide in ihren Räumen zulassen, um den Bewohner ihr Selbstbestimmungsrecht zu gewähren.

Die Interpellanten stellen dem Regierungsrat zur Sterbehilfe in Heimen vier Fragen, deren Antworten er am Freitag veröffentlichte.

Die Einrichtungen sollen bei der Diskussion miteinbezogen sein

Er hält fest, dass es keine gesetzliche Grundlage gebe, welche die Alters- und Pflegeheime dazu verpflichten würde, den Bewohnern die assistierte Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten anzubieten.

Die Einrichtungen müssten aber ihre Haltung bezüglich Beihilfe zum Suizid regeln und die Mitarbeitenden in diese Diskussion miteinbeziehen.

Elf der 28 befragten Heime hätten angegeben, den assistierten Suizid innerhalb der Institution zu erlauben. Die Umfrage habe ergeben, dass dies bislang nur vereinzelt genutzt worden sei.

In sechs Heimen ist die assistierte Sterbehilfe nicht oder noch nicht möglich. Sie begründen dies mit ethischer, moralischer oder religiöser Überzeugung.

Mehrheit der befragten Heime möchte nicht genannt werden

Die betroffenen Heime informieren die Bewohner zum Zeitpunkt der Aufnahme in den meisten Fällen darüber.

Die Regierung hält fest, dass sich alle diese Heime mit der Thematik der assistierten Sterbehilfe in der Vergangenheit auseinandergesetzt hätten.

Die Mehrheit der befragten Heime möchte nicht namentlich genannt werden.

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