Einsiedeln führt Gebühr für Baustellenabwasser ein
In Einsiedeln kostet Baustellenabwasser ab 1. Mai 2026 1,65 Franken pro Kubikmeter. Die Gebühr soll die ARA schützen und das Verursacherprinzip stärken.

Wie der Bezirk Einsiedeln mitteilt, führt der Bezirksrat per 1. Mai 2026 eine Gebühr für die Einleitung von Baustellenabwasser in die Kanalisation ein. Diese beträgt 1,65 Franken pro Kubikmeter und entspricht damit der bestehenden Gebühr für normales Abwasser.
Schutz der ARA
Mit der neuen Regelung wird das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt: Wer Abwasser verursacht, soll sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Gleichzeitig dient die Massnahme dem Schutz der Abwasserreinigungsanlage (ARA), nachdem es in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen durch unsachgemässe Entsorgung von Baustellenabwasser und zu Schäden gekommen ist.
Die Einführung einer solchen Gebühr kann in der Baubranche kritisch beurteilt werden – insbesondere, da in vielen umliegenden Gemeinden bislang keine entsprechenden Abgaben erhoben werden. Dennoch erachtet der Bezirksrat die Gebühr als gerechtfertigt: Sie deckt die tatsächlich anfallenden Kosten, schafft klare und einheitliche Rahmenbedingungen und trägt dazu bei, die Infrastruktur langfristig zu sichern.
Zudem soll die Regelung Anreize schaffen, Baustellenabwasser wenn möglich nach geeigneter Vorbehandlung direkt in Gewässer abzuleiten, um die ARA zu entlasten. Die Gebührenpflicht gilt für alle Baugesuche, die ab dem 1. Mai 2026 eingereicht werden.










