Einsiedeln: Es gilt ein revidiertes Energiegesetz im Kanton
Wie die Gemeinde Einsiedeln bekannt gibt, werden das revidierte Energiegesetz und die Mustervorschriften 2014 am 1. Mai 2022 im Kanton Schwyz in Kraft gesetzt.

Das revidierte Energiegesetz und damit die Mustervorschriften 2014 (MuKEn 2014) werden am 1. Mai 2022 im Kanton Schwyz in Kraft gesetzt. Damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden kann, gibt es eine Übergangsfrist bis am 1. August 2022.
Während dieser können Energienachweise sowohl gemäss den bisherigen MuKEn 2008 als auch gemäss den MuKEn 2014 eingereicht werden.
Für alle Baugesuche, welche ab dem 1. August 2022 eingereicht werden, gilt das revidierte Energiegesetz. Der Energienachweis ist ab dann zwingend nach den MuKEn 2014 einzureichen.
Die neuen Energienachweiseformulare und Vollzugshilfen sind auf der Webseite der Energie Zentralschweiz zu finden.