Mitwirkungsverfahren in Schübelbach eröffnet
Wie die Gemeinde Schübelbach angibt, kann der Entwurf des Teilnutzungsplans verkehrsintensive Einrichtungen vom 11. März 2022 für 30 Tage eingesehen werden.

Mit dem Teilnutzungsplan sollen die verkehrsintensiven Einrichtungen in der Gemeinde am richtigen Ort ermöglicht werden.
In der Gemeinde Schübelbach sind aus Sicht des Gemeinderats sowie der Planungs- und Umweltkommission die Rahmenbedingungen für grosse verkehrsintensive Einrichtungen (mehr als 3000 Quadratmeter, mehr als 300 Parkplätze sowie mehr als 2000 Fahrten pro Tag an 100 Tagen im Jahr) nicht gegeben.
Verkehrsintensive Einrichtungen unter diesen Grenzwerten sind aber unter Berücksichtigung der neu aufgenommenen Gestaltungsvorschriften möglich. Die Teilnutzungsplanung hilft somit dabei, die verkehrlichen Auswirkungen dieser Einrichtungen verträglich zu gestalten.
Einwände und Vorschläge werden entgegengenommen
In Anwendung von § 25 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Schwyz vom 14. Mai 1987 (Planungs- und Baugesetz, PBG, die systematische Gesetzsammlung, SRSZ, 400.100) nimmt die Gemeinde Schübelbach im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwände und Vorschläge entgegen.
Der Entwurf des Teilnutzungsplans verkehrsintensive Einrichtungen kann vom Freitag, 11. März 2022, an – während 30 Tagen – bei dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Schübelbach eingesehen oder nachstehend unter Dokumente bezogen werden.
Folgende Unterlagen liegen zur Mitwirkung auf: Änderung Baureglement vom 15. Februar 2022 (verbindlich), Teilnutzungsplan verkehrsintensive Einrichtungen, Mst. 1:2500, vom 15. Februar 2022 (verbindlich) sowie Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) vom 15. Februar 2022 (orientierend).
Weitere Informationen
Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten beim Gemeinderat Schübelbach schriftlich Stellung nehmen (Vermerk «Teilnutzungsplan verkehrsintensive Einrichtungen»).
Es besteht die Möglichkeit, sich in Sprechstunden mit der Gemeinde über die Teilnutzungsplanung auszutauschen. Die Termine sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung beim Bauamt erforderlich. Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.