Freizeitpark Erlenmoos führt Maskenpflicht ein
Seit Montag, 9. November, gilt auch im Freizeitpark Erlenmoos Maskenpflicht.

Der Bundesrat hat per 29. Oktober 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Maskenpflicht ausgeweitet. Dabei hat er auch Regeln für den öffentlichen Raum festgelegt. Das betrifft nun auch den Freizeitpark Erlenmoos.
Die Gemeinde Wollerau hat entschieden, auf dem Areal des Freizeitparks Erlenmoos ab Montag, 9. November, auch die Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren einzuführen. Dies ist die Folge eines regen Besucherstroms und der Nichteinhaltung der Massnahmen.
In den vergangenen Tagen haben viele Personen den Freizeitpark Erlenmoos besucht. Die Betreiber haben festgestellt, dass die Vorgaben des Bundes trotz Unterschreitung des Abstandes nicht oder nicht immer eingehalten wurden.
Eine allgemeine Maskenpflicht gilt insbesondere auf dem Areal des Eisparks Erlenmoos, der seit Samstag, 7. November, geöffnet hat. Auch die Miniaturgolfanlage fällt unter die Maskenpflicht.