Entwässerungsplan des AVH liegt öffentlich auf

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Der Abwasserverband Höfe legt ab 26. März 2026 drei Teilprojekte seines Generellen Entwässerungsplans in Freienbach, Wollerau und Feusisberg öffentlich auf.

Das Gemeindehaus in Freienbach.
Das Gemeindehaus in Freienbach. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Freienbach mitteilt, sind die Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg im Abwasserverband Höfe (AVH) zusammengeschlossen. Im Jahr 2017 haben die drei Gemeinden an der Urne mit der Annahme der Vorlage «Genereller Entwässerungsplan Abwasserverband Höfe» (VGEP AVH) entschieden, ihren generellen Entwässerungsplan gemeinsam zu überarbeiten.

Dieser ist das wichtigste Planungsinstrument für einen zweckmässigen und zukunftsorientierten Umgang mit dem Schmutz- und Regenabwasser und die Gewährleistung eines sachgemässen Gewässerschutzes.

Die Gesamtkosten für die Erarbeitung betrugen inkl. Teuerung, exklusive Mehrwertsteuer 4,7 Millionen Franken, wobei sich der Kanton nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat voraussichtlich mit Subventionen von etwa 0,7 Millionen Franken an den Planungskosten beteiligen wird.

VGEP AVH bildet Ist-Zustand ab und ermöglicht Prognosen

Die Erarbeitung des VGEP AVH erfolgte in zwölf Teilprojekten gemäss den Vorgaben des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). Er gibt Aufschluss über die Lage und den baulichen Zustand der Abwasserbauwerke, zeigt den aktuellen Umgang mit dem Schmutz- und Regenabwasser im Verbandsgebiet auf und macht Aussagen zum Einfluss der Siedlungsentwässerung auf die Gewässer.

Eine grosse Rolle spielt auch der Aufbau von hydraulischen Modellen des Kanalnetzes für den Ist- und den Prognosezustand. Diese erlauben es, Aussagen zur Kapazität der Kanalisation und zum Entlastungsverhaltens der Sonderbauwerke bei Niederschlagsereignissen zu machen.

Das Betrachtungsgebiet der generellen Entwässerungsplanung umfasst dabei nicht nur das Siedlungsgebiet, sondern auch alle Gebäude ausserhalb der Bauzone. Im Teilprojekt Abwasserentsorgung im ländlichen Raum wurden etwa 1200 Gebäude erfasst und bezüglich Abwasseranfall und Zulässigkeit der Abwasserentsorgung beurteilt.

Konzept für Werterhaltung und nachhaltigen Ausbau erarbeitet

Basierend auf den verschiedenen Abklärungen zu Grundlagen, Zustand und Entwicklung in den verschiedenen Teilprojekten wurde schliesslich als Herzstück des Generellen Entwässerungsplans das zukünftige Entwässerungskonzept entwickelt.

Die zentralen Aspekte des Konzepts sind der nachhaltige Umgang mit dem Regenwasser und die Gewährleistung eines guten Zustands der Fliessgewässer und des Zürichsees. Basierend auf diesem Konzept und den weiteren Teilprojekten wurden zahlreiche Massnahmen entwickelt, die in den kommenden zehn bis 20 Jahren umgesetzt werden müssen.

Dazu gehört insbesondere die Werterhaltung der bestehenden primären Abwasseranlagen durch Sanierungs- oder Ersatzmassnahmen, die Erweiterung des bestehenden Regenabwassernetzes zur getrennten Ableitung von Schmutz- und Regenabwasser und die Anpassung von Sonderbauwerken an den Stand der Technik.

Die Investitionskosten für das gesamte Verbandsgebiet betragen in den nächsten zehn Jahren rund 69 Millionen Franken. Der Wiederbeschaffungswerts der heutigen Abwasseranlagen (ohne Liegenschaftsentwässerung und ARA) liegt für das gesamte Verbandsgebiet bei gut 320 Millionen Franken.

Drei Teilprojekte liegen auf

Alle Dossiers des VGEP AVH wurden bis im Sommer 2025 zur Vorprüfung an den Kanton Schwyz eingereicht. Die Rückmeldungen zeigen, dass mit dem VGEP AVH in den letzten acht Jahren ein qualitativ hochwertiges und effizient anwendbares Planungsinstrument erarbeitet wurde.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist für die Teilprojekte Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, Entwässerungskonzept und Massnahmenplan nach der Vorprüfung eine öffentliche Auflage durchzuführen, bevor der VGEP AVH schliesslich durch den Gemeinderat beschlossen und zur Genehmigung an den Regierungsrat eingereicht werden kann.

Das Dossier wird daher ab dem 26. März 2026 auf den jeweiligen Gemeindeverwaltungen Freienbach, Wollerau und Feusisberg für 30 Tage aufgelegt. Während dieser Auflagefrist können alle Interessierten mit schriftlicher Eingabe bis zum 24. April 2026 ihre Stellungnahme einreichen. Weitere Informationen dazu finden sich im Amtsblatt vom 26. März 2026 sowie auf den Webseiten der Gemeinden.

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