Stadtrat erlässt allgemeines Feuerverbot
Die Stadt Schlieren verbietet wegen erheblicher Brandgefahr ab 22. Juli 2026 bis auf Weiteres offene Feuer und Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet.

Wie die Stadt Schlieren mitteilt, stuft der Stadtrat die Brandgefahr auf dem Gebiet der Stadt als erheblich ein und hat deshalb ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Damit sind das Entfachen von offenen Feuern sowie das Abbrennen von Feuerwerk in ganz Schlieren untersagt. Das Verbot gilt ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, bis auf Weiteres.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat der Stadtrat die Situation hinsichtlich des Entfachens von Feuer im Freien sowie des Abbrennens von Feuerwerk – auch im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August – beurteilt. Im Wald sowie auf Getreidefeldern, Wiesen und Böschungen herrscht grosse Trockenheit.
Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Die Wetterprognosen sagen weiterhin heisses und überwiegend trockenes Wetter voraus; flächendeckende Niederschläge sind nicht in Sicht.
Der Stadtrat stuft die Brandgefahr deshalb als erheblich ein und hat ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Das Verbot gilt ab Mittwoch, 22. Juli 2026, bis auf Widerruf.
Feuerverbot bis auf Weiteres
Das allgemeine Feuerverbot umfasst offene Feuer im Freien – auch in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen –, das Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills, das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuern sowie das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren und Streichhölzern.
Erlaubt bleibt das Nutzen von Gas- und Elektrogrills, sofern sie sich auf einem kippsicheren, feuerfesten Untergrund befinden.
Eine Aufhebung des Verbots ist erst nach ausgiebigen und flächendeckenden Niederschlägen und einem Rückgang der Temperaturen möglich.










