Geroldswil: Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2022 - 2026
Die Wahltermine wurden mit Beschluss des Gemeinderates festgesetzt. Für das gesamte Organ findet eine Erneuerungswahl statt.

Mit Beschluss des Gemeinderates (GRB 179 vom 7. Juni 2021) wurden die Wahltermine (1. und 2. Wahlgang) festgesetzt. Gemäss § 44 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) findet im Jahr, in dem die Amtsdauer abläuft, für das gesamte Organ eine Erneuerungswahl statt. Gemäss § 44 Abs. 2 GPR findet der erste Wahlgang für kommunale Organe zwischen Januar und Juni statt. Gemäss § 58 Abs. 2 des GPR soll die wahlleitende Behörde bei der Festsetzung von Wahl- und Abstimmungstagen primär die Daten des Bundes berücksichtigen.
Der Bund hat den ersten Wahl- und Abstimmungssonntag auf den 13. Februar 2022 festgesetzt. In der Folge hat der Gemeinderat der Empfehlung des leitenden Ausschusses des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich für eine einheitliche Festsetzung der Wahltermine übernommen und die Wahltermine für die Erneuerungswahlen der Legislaturperiode 2022 - 2026 wie folgt festgelegt:
- 27. März 2022 (1. Wahlgang)
- 15. Mai 2022 (2. Wahlgang)
Anlässlich des ersten Wahlgangs wird den Wahlunterlagen nach ordentlicher Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens ein Beiblatt beigelegt. Der zweite Wahlgang erfolgt ohne Beiblatt.
Gemäss der derzeit geltenden Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Geroldswil und der Primarschulgemeinde Oetwil a.d.L. – Geroldswil werden an den vorgenannten Daten folgende Organe durch die Urne gewählt:
- die Mitglieder und das Präsidium des Gemeinderates;
- die Mitglieder und das Präsidium der Rechnungsprüfungskommission;
- Primarschulpflege Oetwil a.d.L. – Geroldswil