Stein am Rhein SH: Identitätskarte gibt es künftig nur noch beim Passbüro
Ab dem 2. November 2026 können Identitätskarten in Stein am Rhein SH nicht mehr bei der Gemeinde beantragt werden. Zuständig ist dann das kantonale Passbüro.

Am 2. November 2026 wird schweizweit die neue biometrische Identitätskarte eingeführt.
Ab diesem Datum können Schweizerinnen und Schweizer zwischen zwei Varianten wählen: Identitätskarte mit Chip (biometrische Identitätskarte) Identitätskarte ohne Chip (nicht biometrische Identitätskarte) Somit müssen ab dem 2. November 2026 alle Identitätskarten – sowohl mit als auch ohne Chip – beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Eine Antragsstellung via Gemeinde ist ab dann nicht mehr möglich.
Beim kantonalen Passbüro können ab dem 2. November 2026 alle notwendigen Angaben online erfasst und anschliessend ein Termin für die Erfassung der Biometriedaten vereinbart werden. Kundinnen und Kunden können aber auch spontan, ohne Termin, alles am Schalter vor Ort beim kantonalen Passbüro erledigen.
Identitätskarten ohne Chip, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Dies gilt auch für Reisen in die EU.
Wie der biometrische Pass verfügt auch die biometrische Identitätskarte über einen Chip. Darauf werden persönliche Daten, das Foto sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Die digital signierten Daten auf dem Chip erschweren Fälschungen und helfen, Identitätsdiebstahl zu verhindern. Zudem erfüllt die biometrische Identitätskarte die internationalen Anforderungen und ermöglicht Schweizer Bürgerinnen und Bürgern auch künftig das Reisen innerhalb der EU.
Ab dem 2. November 2026 kann frei gewählt werden, welche Variante den persönlichen Bedürfnissen entspricht: Für Personen, die mit der Identitätskarte innerhalb der EU reisen: Die biometrische Identitätskarte wird empfohlen.
Für Personen, die die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen: Die nicht biometrische Identitätskarte ist ausreichend.






