Die Stadt Schaffhausen zieht den Entscheid des Obergerichts zur Fussgänger- und Velobrück Duraduct nicht ans Bundesgericht weiter. Der Stadtrat und das Büro des Grossen Stadtrats wollen nicht, dass das Projekt durch Rechtsmittelverfahren blockiert wird.
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Blick auf das Kantonswappen und den Kantonsratssaal im Rathaus in Schaffhausen. (Symbolbild) - Keystone
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Die Stadt Schaffhausen zieht den Entscheid des Obergerichts zur Fussgänger- und Velobrück Duraduct nicht ans Bundesgericht weiter. Der Stadtrat und das Büro des Grossen Stadtrats wollen nicht, dass das Projekt durch Rechtsmittelverfahren blockiert wird.

Im nächsten Schritt werde der Grosse Stadtrat gemäss Anweisung des Obergerichts über das weitere Vorgehen entscheiden, teilte die Stadt am Mittwoch mit.

Das Schaffhauser Obergericht hatte eine Beschwerde von zwei SVP-Grossstadträten gutgeheissen. Der Ausgabenbeschluss des Grossen Stadtrats für die Fussgänger- und Velobrücke Duraduct muss daher dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt werden.

Der Grosse Stadtrat hatte mit dem Budget 2018 für ein Vorprojekt 200'000 Franken bewilligt. Im Mai 2019 genehmigte er dann einen Planungskredit für das Duraduct in Höhe von 680'000 Franken.

In der Stadt Schaffhausen müssen Beschlüsse des Grossen Stadtrats über neue einmalige Ausgaben von mehr als 700'000 Franken dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die beiden Grossstadträte waren daher der Meinung, die Ausgaben überschritten die Finanzkompetenz des Parlament.

Das Obergericht sah einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der ersten und der zweiten Projektphase für den Bau des Duraduct. Bei den Planungskosten der beiden Phasen handle es sich um Ausgaben für ein und dasselbe Vorhaben. Daher wies das Obergericht den Grossen Stadtrat an, seinen Beschluss vom Mai 2020 dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

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