Schaffhausen schafft Liste säumiger Prämienzahler ab

Einige Haushalte mit Kindern im Kanton Schaffhausen erhalten eine höhere Prämienverbilligung. Der Kantonsrat hat am Montag eine Anpassung des Dekrets über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes an die Vorgaben des Bundes mit 40 zu 15 Stimmen beschlossen. Ausserdem wird die Liste säumiger Prämienzahler abgeschafft.

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Die Stadt Schaffhausen. - Keystone

Wegen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und eines Bundesgerichtsurteils müssen die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent verbilligen. Diejenigen der jungen Erwachsenen müssen um mindestens 50 Prozent verbilligt werden.

Weil der Kanton Schaffhausen diese Vorgaben nicht vollständig erfüllt, muss das entsprechende Dekret angepasst werden. Die Änderung tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Beispielsweise hat ein Haushalt in der Prämienregion 1 im Jahr 2020 mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern und einem anrechenbaren Einkommen von 70'000 Franken heute Anspruch auf IPV-Beiträge in der Höhe von 1434 Franken. Neu beträgt der Anspruch dieses Haushalts 2130 Franken.

Die vom Bundesrecht und Bundesgericht verlangte Erhöhung der Prämienverbilligung kostet Kanton und Gemeinden insgesamt rund 1,6 Millionen Franken. Davon entfallen 0,56 Millionen Franken auf den Kanton und 1,04 Millionen Franken auf die Gemeinden.

Diese Anpassung war im Kantonsrat unbestritten. Diskussionen gab es dagegen wegen der Abschaffung der Liste der säumigen Prämienzahler. Weil sich der ursprüngliche Zweck der Einführung, nämlich eine Reduktion der Verlustscheine für nicht bezahlte KVG-Prämien, nicht im erhofften Masse eingestellt habe, beantragte der Regierungsrat die Abschaffung der Liste.

Der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, sagte die Präsidentin der Gesundheitskommission Franziska Brenn (SP). Gegen die Abschaffung war die SVP. Die Liste habe eine abschreckende Wirkung, sagte Peter Scheck (SVP). Sein Antrag für die Beibehaltung der Liste fand jedoch keine Mehrheit.

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