Neuhausen am Rheinfall: Gemeinderat verteidigt seinen Geschäftsbericht
Einwohnerrat Peter Fischli zweifelte an der Substanz der Geschäftsberichte. Der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall hält sie für zweckmässig aufgebaut.

Die Pflicht zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts ergibt sich aus dem kantonalen Gemeindegesetz und aus der Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall. Nach Art. 41 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 lit. h des Gemeindegesetzes kommen dem Einwohnerrat die Befugnisse der Gemeindeversammlung zu; dazu gehört gegebenenfalls die Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Gemeinderates. Art. 26 lit. a der Gemeindeverfassung bestimmt ausdrücklich, dass der Einwohnerrat abschliessend über den Rechenschaftsbericht des Gemeinderates befindet. Auf welcher Basis wird der jährliche Geschäftsbericht der Gemeinde erstellt?
Der Geschäftsbericht dient damit der jährlichen Rechenschaftsablage des Gemeinderates gegenüber dem Einwohnerrat. Er ergänzt die Jahresrechnung, welche die finanzielle Entwicklung und die Verwendung der Mittel nach den Vorschriften des kantonalen Finanzhaushaltsrechts und des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) darstellt.
Frage 2
Folgt die heutige Art der Berichterstattung systematischen Überlegungen?
Ja. Der Geschäftsbericht 2025 ist nach der verbindlichen funktionalen Gliederung des HRM2 aufgebaut. Diese umfasst die zehn Aufgabenbereiche 0 Allgemeine Verwaltung, 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung, 2 Bildung, 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche, 4 Gesundheit, 5 Soziale Sicherheit, 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 7 Umweltschutz und Raumordnung, 8 Volkswirtschaft sowie 9 Finanzen und Steuern.
Damit folgen der beschreibende Geschäftsbericht und die Jahresrechnung derselben Grundstruktur.
Tätigkeiten, Kennzahlen und besondere Entwicklungen können dadurch den entsprechenden finanziellen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit innerhalb eines Berichtsjahres und den Vergleich über mehrere Jahre.
Frage 3
Welche Rolle dabei spielen Pflichten und Aufträge an die kommunale Stufe aus bundes- und kantonalrechtlichen Erlassen?
Bundes- und kantonalrechtliche Vorgaben bestimmen einen wesentlichen Teil der kommunalen Aufgabenerfüllung. Sie legen beispielsweise fest, welche Leistungen die Gemeinde zu erbringen, welehe Verfahren sie einzuhalten und welche Daten sie zu erheben oderweiterzuleiten hat. DerVollzug solcher Vorgaben wird im Geschäftsbericht dort dargestellt, wo im Berichtsjahr wesentliche Tätigkeiten, Entwicklungen oder besondere Vorkommnisse zu verzeichnen waren.
Der Geschäftsbericht ist jedoch kein Rechtskataster und umfasst deshalb auch keine vollständige Aufzählung sämtlicher gesetzlichen Vollzugsaufgaben.
Frage 4
Existiert eine systematische Auflistung der Pflichten und Aufträge an die Gemeinden durch die übergeordneten und vorgesetzten Stufen von Bund und Kanton?
Eine einzige, abschliessende und laufend nachgeführte Gesamtliste sämtlicher Aufgaben und Vollzugspflichten der Schaffhauser Gemeinden besteht nicht. Die Zuständigkeiten ergeben sich dezentral aus der Bundes- und Kantonsverfassung, dem Gemeindegesetz sowie aus zahlreichen spezialgesetzlichen Erlassen und Vollzugsvorschriften. Hinzu kommen Verordnungen, Weisungen, Leistungsvereinbarungen und interkommunale Vereinbarungen.
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen werden in den zuständigen Fachbereichen berücksichtigt. Anderungen des kommunalen Rechts werden im verbindlichen Rechtsbuch der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall nachgeführt. Für bundes- und kantonalrechtliche Vorgaben stützt sich die Verwaltung auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen und die Informationen der zuständigen Fachstellen.






