Leiterin des geschlossenen Schaffhauser Pflegeheims verhaftet

Gegen die beiden Verantwortlichen des kürzlich geschlossenen Alters- und Pflegeheims «Hand in Hand» in Hemmental läuft ein Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen hat ein Verfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben sowie Urkundendelikten eröffnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im September wurden Besitzer und Geschäftsführerin eines Schaffhauser Heims verhaftet.
  • Nun hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.

Das Verfahren kam ins Rollen, nachdem eine Strafanzeige eingegangen war. Die Besitzerin und Geschäftsführerin des Heims wurde am 22. September an ihrem Wohnort festgenommen, wie die Schaffhauser Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Frau befindet sich in Untersuchungshaft. Im Rahmen der Untersuchung wurden zudem Wohnungen und Büros durchsucht.

Weitere Angaben macht die Staatsanwaltschaft keine. Sie verweist auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis sowie die Unschuldsvermutung. Die Urkundendelikte dürften aber mit dem Konkurs in Zusammenhang stehen. Die Delikte gegen Leib und Leben - dazu zählen neben Tötung auch Körperverletzung, Tätlichkeiten oder Gefährdung des Lebens und der Gesundheit - könnte auf früher publik gewordene Kritik zurückzuführen sein.

Im April hatten ehemalige Mitarbeitenden gegenüber der «Schaffhauser AZ» von «katastrophalen Zuständen» im Heim gesprochen; von mangelnder Hygiene und Betreuung war die Rede.

Nachdem das hinter dem Heim stehende Einzelunternehmen im September zahlungsunfähig wurde und Insolvenz anmeldete, schloss die kantonale Gesundheitsdirektion das Pflegeheim. Am Dienstag teilte der Regierungsrat dann mit, dass er eine externe Untersuchung einleite. Darin gehe es um die Aufsichtspflicht der kantonalen Behörden gegenüber dem Pflegeheim.

Es sei angezeigt, «den Umgang mit eingegangenen Beschwerden, die Bewilligungserteilung, die Aufnahme auf die Heimliste, die Arbeitsbedingungen der Angestellten und die Aufsicht über die finanzielle Situation der Einzelunternehmung »Hand in Hand Spira« zu untersuchen.

Auch die Strafuntersuchung gegen die beiden Heimverantwortlichen wird extern geleitet. Geführt wird sie durch eine ausserordentliche Staatsanwältin aus dem Kanton Zürich. Da die Aufsicht über das Heim beim Kanton Schaffhausen liege, soll bei der Untersuchung von vornherein jeglicher Anschein von Befangenheit ausgeräumt werden, heisst es bei der Schaffhauser Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Kommentare

Weiterlesen

a
5 Interaktionen
Neue Studie
a
Rauswurf aus Partei

MEHR AUS SCHAFFHAUSEN

1 Interaktionen
Schaffhausen
Schaffhauser Polizei
3 Interaktionen
Stadt Schaffhausen
FC Schaffhausen
Fussball
Velo Schweiz
15 Interaktionen
Schaffhausen SH