Kantonsrat mit grosser Mehrheit für Steuerreform
Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag die Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) mit 46 Ja- zu 6 Nein-Stimmen genehmigt.

Nur die AL stellte sich geschlossen dagegen, ein Nein gab es auch von einem Grünen- und einem Juso-Mitglied. In Schaffhausen gibt es 392 Statusgesellschaften, die mit rund 64 Millionen Franken fast die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen entrichten. Ausserdem bieten sie rund 3200 Arbeitsplätze, so dass nochmals bis zu 20 Millionen Franken Steuereinnahmen von Arbeitnehmenden hinzukommen. Der Kanton ist also von der bundesrätlichen Staf-Vorlage besonders betroffen.
Die Gesamtsteuerbelastung für alle Unternehmen soll 12 bis 12,5 Prozent betragen. Ausserdem gibt es verschiedene weitere steuerliche Massnahmen wie die Angleichung des Kapitalsteuersatzes, die Einführung einer Patentbox und die Begünstigung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Im Gegenzug werden aber auch die natürlichen Personen entlastet.
So wird der Versicherungsabzug erhöht, was sich individuell mit 200 bis 1250 Franken bemerkbar machen wird. Neu gibt es eine Steuergutschrift von 320 Franken pro Kind und Jahr und mit einer weiteren Vorlage werden die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 beziehungsweise 40 Franken erhöht. Letzteres hat der Kantonsrat ebenfalls am Montag mit einer separaten Vorlage beschlossen.
Weil sich eine 4/5-Mehrheit für die Revision aussprach, ist keine obligatorische Volksabstimmung notwendig.