Kanton Schaffhausen weitet Covid-Zertifikatspflicht auf Heime aus

    Das Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen hat am Freitag die Covid-Zertifikats- und Testpflicht auf Besucher von Alters- und Pflegeheimen ausgeweitet. Auch für die Angestellten gelten strengere Regeln als bisher.

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    Die Covid-Zertifikat-App des Bundes. - Keystone

    Besucherinnen und Besucher von Alters- und Pflegeheimen brauchen ab Freitag ein gültiges Covid-Zertifikat, welches sie als geimpft, genesen oder getestet ausweist.

    Die neuen Vorschriften gelten neben Alters- und Pflegeheimen auch für andere sozialmedizinische Einrichtungen und Spitex-Organisationen, wie das Schaffhauser Gesundheitsamt am Freitag mitteilte.

    Mit den neuen Massnahmen sollen ältere und anderweitig vulnerable Menschen vor einer Covid-19-Infektion und einem schweren Krankheitsverlauf geschützt werden.

    Mitarbeitende von Institutionen, für die neu die Zertifikats-Pflicht für Besucher gilt, müssen zudem künftig an repetitiven Tests teilnehmen. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

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