Im Schaffhauser Kantonsrat gilt ab Montag die 3G-Regel

Schaffhauser Kantonsrätinnen und Kantonsräte müssen ab der nächsten Sitzung vom Montag nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder auf Covid-19 getestet sind. Dies hat das Büro des Kantonsrats aufgrund der sich verschlechternden Pandemielage beschlossen.

Kantonsrat
Der Kantonsrat in Schaffhausen. - Nau

Die Zertifikate werden von einem Mitarbeitenden der Securitas beim Eingang überprüft, teilte das Ratsbüro am Freitag mit. Ratsmitglieder, die sich testen lassen müssen, erhalten die Kosten dafür erstattet, heisst es in der Mitteilung weiter. Die 3G-Regelung gelte bis auf Weiteres.

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