Die Stadt Schaffhausen antwortet auf Petition zur Umstufung
Wie die Stadt Schaffhausen informiert, hat der Personaldienst die Petition sorgfältig analysiert und hält an der vorgenommenen Umstufung fest.

Am 31. Mai 2023 wurde beim Stadtrat eine «Petition zur Rücknahme einer Entscheidung des Personalamtes» eingereicht.
Die Petenten fordern darin, dass die Entscheidung des Personaldienstes zur Änderung des Lohnbandes einiger Reinigungskräfte korrigiert werden soll.
In seiner Antwort erklärt der Stadtrat, dass die tatsächlich ausgeübte Funktion nicht mehr der Funktionsbeschreibung entsprach und die Anpassung des Lohnbandes auch der Gleichbehandlung aller städtischer Mitarbeitenden dient.
Auch mit der Umstufung bleibt der Lohn für die betroffenen Mitarbeiter gleich.
Die Situation wurde sorgfältig analysiert
Bevor die wenigen Umstufungen in ein tieferes Lohnband vollzogen wurden, hat der Personaldienst der Stadt Schaffhausen die Situation sorgfältig analysiert.
Bei einer regelmässigen Überprüfung der Lohnbandeinstufungen wurde festgestellt, dass bei einigen wenigen Mitarbeitern die tatsächlich ausgeübte Funktion nicht mehr der Funktionsbeschreibung entspricht und das Pflichtenheft und damit auch das Lohnband wurde an die tatsächlichen Aufgaben angepasst.
Ihr Lohn blieb unverändert.
Der neue Arbeitsvertrag wurde zur Unterschrift übergeben
Vor der Umstufung wurde den betroffenen Mitarbeiter die Situation in einem Gespräch eingehend erklärt und ihnen der neue Arbeitsvertrag zur Unterschrift übergeben.
Es war ihnen freigestellt, den Arbeitsvertrag gleich zu unterzeichnen oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Angestrebt war eine einvernehmliche Lösung, welche erreicht wurde. Alle Arbeitsverträge wurden innert ein paar Tagen unterschrieben.
Wäre eine Änderungskündigung nötig geworden, hätte selbstverständlich eine Rechtsmittelbelehrung stattgefunden.
Der Stadtrat hält an der vorgenommenen Umstufung fest
Der Stadtrat erachtet eine regelmässige Überprüfung der Lohn- und Funktionsstruktur weiterhin als eine sehr wichtige Massnahme zur Umsetzung der städtischen Lohnpolitik.
Sie dient insbesondere auch der Wahrung der internen Lohngerechtigkeit, da eine Fehleinstufung einer Funktion immer auch ein Missverhältnis zur Einstufung anderer Funktionen bedeutet.
Insofern diente die erfolgte Neubeurteilung der Funktionen auch der Gleichbehandlung anderer städtischer Mitarbeitenden.
Deshalb wird der Personaldienst solche Prüfungen weiterhin regelmässig durchführen. Der Stadtrat hält an der vorgenommenen Umstufung fest.