Besuchsverbot in Schaffhauser Heimen und Spitälern wird aufgehoben

Der Schaffhauser Regierungsrat hebt das bestehende Versuchsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen für Menschen mit Behinderungen ab Freitag, 5. Juni, auf.

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Die Stadt Schaffhausen. - Keystone

Die Spitäler, Heime und Institutionen werden durch die Kantonsärztin ermächtigt, in Eigenverantwortung und unter Berücksichtigung der individuellen Situation Besuche und Aufenthalte ausserhalb der Institution zu regeln, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Dieser weitere Schritt in Richtung eines weniger restriktiven Alltags sei aufgrund der geringen Zahl von Covid-19-Krankheitsfällen im Kanton Schaffhausen gerechtfertigt, so der Regierungsrat.

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