Sarnen

Sarnen: Liegenschaft Hirschen wird zur Abgabe ausgeschrieben

Gemeinde Sarnen
Gemeinde Sarnen

Obwalden,

Die im Eigentum der Gemeinde Sarnen stehende Liegenschaft Hirschen soll im Baurecht abgegeben werden.

Gemeindehaus Sarnen.
Gemeindehaus Sarnen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit der öffentlichen Ausschreibung sucht der Gemeinderat Investoren, welche der Gemeinde aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen ein Nutzungskonzept einreichen und auf ihre Kosten umsetzen. Sollte für die künftige Nutzung eine Umzonung nötig werden, wird gleichzeitig eine bis zur Umzonung dauernde Zwischennutzung der Liegenschaft zur Miete ausgeschrieben.

Der Gemeinderat hat entschieden, die Liegenschaft Hirschen einer sinnvollen, zum Standort passenden Nutzung zuzuführen. Dabei wirkt die Lage in der Kurzone und im Grundwasserschutzgebiet einschränkend. Grund und Boden soll im Eigentum der Gemeinde bleiben und die Liegenschaft im Baurecht einem zukünftigen Nutzer übergeben werden. Die Investitionen für die zukünftige Nutzung sind daher vom Baurechtsnehmer zu bezahlen.

Bei den Vergabekriterien steht ein zukunftsfähiges, selbsttragendes Projekt in der Priorität klar vor der Rendite für die Gemeinde. Dazu erfolgt nun die öffentliche Ausschreibung, bei der das Angebot/Projekt den Zuschlag erhalten soll, welches unter allen verschiedenen Anforderungen das beste Gesamtbild abgibt.

Es werden Investoren für die Liegenschaft gesucht

Mit der öffentlichen Ausschreibung wird nun ein Investor gesucht, welcher als Baurechtsnehmer ein zonenkonformes Nutzungskonzept einreicht und auf seine Kosten umsetzen möchte. Die künftige Nutzung muss der bestehenden Kurzone entsprechen.

Sofern die prioritär angestrebte Abtretung im Baurecht mit einem zonenkonformen Konzept unter Einhaltung der Rahmenbedingungen nicht zielführend wäre, wird eine Umzonung der beiden Parzellen angestrebt. Die Liegenschaft soll dabei bis zur allenfalls nötigen Umzonung (circa fünf Jahre) für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden.

Eine befristete Vermietung wird jedoch nur sekundär angestrebt. Dabei muss ein Mieter für die Zwischennutzung für sämtliche Kosten aufkommen. Die Gemeinde sucht einen Mieter, der bereit ist, die für eine Nutzung nötigen Investitionen zu übernehmen. Mit einer engen fachlichen Begleitung muss ein Mieter das Gebäude selber betriebssicher machen. Für Betrieb und Unterhalt ist dieser Mieter ebenfalls zu 100 Prozent selber verantwortlich.

Um sich dieses Szenario als sekundäre Option offen zu halten, erfolgt parallel eine Ausschreibung für eine befristete Vermietung.

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