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    Salina Raurica Ost: Baselbieter Regierung lehnt Beschwerde ab

    Keystone-SDA Regional
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    Obwalden,

    Die Baselbieter Regierung hat eine Stimmrechtsbeschwerde zur Frage der Rechtsgültigkeit der Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» abgewiesen.

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    Am 20. Oktober werden im Kanton Basel-Stadt die politischen Verhältnisse neu geordnet, mit möglichen Veränderungen im Grossrat und einer voraussichtlichen Bestätigung der Amtsinhaber. (Symbolbild) - Keystone

    Somit bestätigt die Exekutive den Entscheid des Einwohnerrats von Pratteln vom Mai 2020 und erachtet das Volksbegehren als offensichtlich rechtswidrig. Die Initiative würde faktisch zu einem Bauverbot über einen langen Zeitraum führen, was einer eigentlichen Auszonung des Gebiets gleichkomme würde, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit.

    Die Regierung ist der Auffassung, dass das im Oktober 2019 mit 828 Unterschriften zustande gekommene Volksbegehren «in offensichtlicher Weise» gegen übergeordnetes Recht sei, weil damit der bundesrechtliche «Grundsatz der Planbeständigkeit» schwer verletzt werde.

    Der Einwohnerrat von Pratteln hatte die Volksinitiative am 11. Mai 2020 als nicht rechtsgültig erklärt. Gegen diesen Entscheid hatten die Initiantinnen und Initianten direkt beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht, das allerdings in dieser Angelegenheit die Regierung für zuständig sah.

    Die Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» will eine «Denkpause von etwa 15 Jahren» für das noch nicht überbaute Entwicklungsgebiet. Demnach soll das Gebiet einer Zone zugewiesen werden, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist oder in der eine Nutzung erst später zugelassen wird.

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