Obwalden

Positionierung der Obwaldner Gemeinden im Hinblick auf die kantonale Abstimmung

Gemeinde Giswil
Gemeinde Giswil

Obwalden,

Die Obwaldner Gemeinden unterstützen die Finanzvorlage 2020 und begrüssen insbesondere das Instrument zur Gewährung von Steuerrabatten.

Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Am 22. September 2019 stimmt das Obwaldner Stimmvolk über den Nachtrag zum Steuergesetz vom 28. Juni 2019 (Finanzvorlage 2020) ab. Die Obwaldner Gemeinden erachten diese Abstimmung als wegweisend. Die Gemeindepräsidienkonferenz und die einzelnen Ratsgremien haben sich deshalb in den letzten Monaten mehrfach mit der Finanzsituation des Kantons Obwalden befasst.

«Die Obwaldner Gemeinden sind bereit, zusammen mit dem Kantonsparlament und dem Regierungsrat Verantwortung für eine nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik im Kanton Obwalden zu übernehmen. Nur wenn Kanton und Gemeinden über ein stabiles finanzielles Fundament verfügen, kann die Attraktivität des Kantons Obwalden weitergeführt und gefestigt werden», bezieht der Giswiler Gemeindepräsident Beat von Wyl in seiner Funktion als Vorsitzender der Gemeindepräsidienkonferenz Position. Die Obwaldner Gemeinden befürworten entsprechend den Nachtrag zum Steuergesetz, welcher am 22. September 2019 zur Abstimmung gelangt.

Gemeinden tragen ihren Teil bei

Mit diesen Steuergesetzanpassungen und der damit verbundenen moderaten Steuererhöhung wird ein wichtiger Beitrag für einen ausgeglichenen Staatshaushalt geleistet. Die erfolgreiche Steuerstrategie des Kantons Obwalden kann damit konsequent weitergeführt werden.

Die Obwaldner Gemeinden leisten mit der Beteiligung an den Zahlungen des interkantonalen Finanzausgleichs (NFA) einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des kantonalen Finanzhaushalts. Der Überprüfung weiterer Massnahem stehen die Gemeinden offen gegenüber, sofern gewisse Rahmenbedingungen eingehalten sind.

Stellvertretend hält der Alpnacher Gemeindevizepräsident und Finanzchef Marcel Moser fest: «Weitere Verschiebungen von Aufgaben vom Kanton zu den Gemeinden sind nur zielführend, wenn der Entscheidungs- und Finanzierungsträger auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt ist.» Mit der Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden soll dies erreicht werden.

Spielraum wird begrüsst

Die vorgesehenen rechtlichen Anpassungen, die es den Gemeinden zukünftig erlauben, Steuerrabatte zu gewähren, werden sehr begrüsst. Dieses neue Instrument ermöglicht es jeder Gemeinde, angepasst an ihre jeweilige finanzielle Situation, flexibel zu reagieren.

«Für Sarnen ist die Gewährung eines Steuerrabatts aktuell ein Thema. So können wir mindestens punktuell einen Teil der moderaten kantonalen Steuererhöhung kompensieren», lässt sich der Sarner Gemeindepräsident Jürg Berlinger in die Karten blicken. Sarnen wie alle anderen Obwaldner Gemeinden können über die Anwendung eines allfälligen Steuerrabatts frühestens befinden, sobald das Instrument durch die Volksabstimmung vom 22. September 2019 geschaffen ist.

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