Ortsentwicklung: Kerns soll zurückhaltend wachsen
Der Gemeinderat Kerns setzt auf zurückhaltendes Wachstum: Der Masterplan fördert Innenentwicklung, Lebensqualität und nachhaltige Ortsplanung für die Zukunft.

Wie die Gemeinde Kerns informiert, startet sie im Jahr 2026 mit der Gesamtrevision der Ortsplanung und der Erarbeitung eines neuen Bau- und Zonenreglements. Die Basis dieser Revision bildet die Masterplanung, welche der Gemeinderat am 27. Oktober 2025 nach einem umfassenden Vernehmlassungsverfahren verabschiedet hat.
In allen Obwaldner Gemeinden wird zurzeit die Ortsplanung einer Gesamtrevision unterzogen. Der vom Bundesrat im Jahr 2021 genehmigte kantonale Richtplan sowie das neue Planungs- und Baugesetz, welches im Jahr 2026 in Kraft treten soll, bilden dazu die Leitplanken.
Der kantonale Prozess sieht vor, dass alle Gemeinden als ersten Schritt einen Masterplan erarbeiten. In diesem ist die ortsplanerische Entwicklung für die nächsten 10 bis 20 Jahre aufzuzeigen.
Masterplan zeigt Entwicklungsperspektiven auf
Im Masterplan-Bericht erfährt man, wie sich Kerns räumlich entwickeln soll – unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte. Der Gemeinderat Kerns hat diesen Bericht im Zeitraum von Herbst 2022 bis Sommer 2024 erarbeitet.
Am 16. Oktober 2024 wurde der nicht grundeigentümerverbindliche Bericht der Bevölkerung vorgestellt und zugleich eine Vernehmlassung gestartet. Es gingen bis zum 18. November 2024 über 200 Rückmeldungen ein.
In den letzten Monaten wurden alle Mitwirkungseingaben systematisch bearbeitet. Der Gemeinderat hat in einem separaten Dokument zu den einzelnen Eingaben Stellung bezogen.
Innenentwicklung im Fokus
Der Masterplan wurde auf Grund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und der kantonalen Stellungnahme nur leicht angepasst. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Vernehmlassungsteilnehmenden hinter der Strategie des zurückhaltenden Wachstums stehen und sich grossmehrheitlich für die Innenentwicklung ausgesprochen haben.
Kerns positioniert sich demnach als attraktiver zentrumsnaher Wohn- und Arbeitsstandort umgeben von Naherholungsräumen.
«Die Innenentwicklung ist gegenüber dem Bauen auf der grünen Wiese anspruchsvoller. Es gilt verschiedene Ansprüche wie die Ökonomie, der Erschliessung oder der Durchgrünung gleichzeitig zu berücksichtigen. Mit der kommenden Revision der Ortsplanung werden die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Innenentwicklung überprüft und bei Bedarf ergänzt», erklärt Diana Zumstein-Odermatt als Vorsteherin des Departements Hochbau & Raumplanung.
Schwerpunkte der künftigen Bauentwicklung
Für die bauliche Entwicklung in den kommenden 10 bis 20 Jahren werden die Gebiete Wijermatt (Wohnen), Dorfzentrum Kerns (öffentlicher Raum, Dienstleistungen), Arli (Entflechtung Wohn- und Gewerbezone), Sand (Gewerbenutzung und Erschliessung) und die Um- und Neunutzung bestehender historischer Bauten im Melchtal als geeignet betrachtet.
Es wird ein Wohnraumangebot für verschiedene Gesellschafts- und Altersgruppen angestrebt. Für die ältere Bevölkerung sollen gute Voraussetzungen zum Wohnen sowie zur Teilhabe am Dorfleben geschaffen werden.
Verkehr und Mobilität beschäftigen
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die stetige Zunahme des Verkehrs und die Mobilität der Bevölkerung stark beschäftigt. Massnahmen werden gefordert, um die Sicherheit zu erhöhen und das Befahren der Strassen durch die einheimische Bevölkerung angenehmer zu gestalten.
Die Erhöhung der Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger, die Umgestaltung des Strassenraums im Ortskern, die gezielte Verbesserung der Sicherheit auf einzelnen Strassenabschnitten und Knoten und die Förderung des Ausbaus der Radroutenverbindungen, nehmen diese Anliegen in der Strategie des Masterplanberichts auf.
Weiteres Vorgehen
Die Ziele und Massnahmen des behördenverbindlichen Masterplans sollen in den nächsten 15 Jahren schrittweise umgesetzt werden. Die Ortsplanungsrevision, inklusive dem Erlass eines neuen Bau- und Zonenreglements, bildet dabei einen ersten wichtigen Meilenstein.
Die Ortsplanungsrevision wird Anfang 2026 in Angriff genommen. Im Frühling 2027 soll die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen werden. Die öffentliche Auflage ist im Frühling 2028 vorgesehen und die Abstimmung im Herbst 2028.
So soll das Inkrafttreten der Gesamtrevision der Ortsplanung im ersten Halbjahr 2029 ermöglicht werden.










