Obwaldner Kantonalbank: Regierungsrat bestätigt Bankrat
Der Regierungsrat hat die Mitglieder und den Präsidenten des Bankrats der Obwaldner Kantonalbank für die Amtsdauer 2022 bis 2026 gewählt.

Auf Grundlage des Kantonalbankgesetzes wählt der Regierungsrat die Mitglieder sowie den Präsidenten des Bankrats der Obwaldner Kantonalbank. Auf Antrag des Bankrats hat der Regierungsrat sämtliche bisherigen Mitglieder für die Amtsdauer 2022 bis 2026 wiedergewählt.
Der Regierungsrat ist aufgrund der bisherigen Arbeit des Bankrats und der jährlichen Aussprachen davon überzeugt, dass die gewählten Mitglieder die verantwortungsvolle Aufgabe im Interesse des Kantons und der Obwaldner Volkswirtschaft weiterhin wahrnehmen werden.