Sarnen

Mehr Klarheit: Ortsplanung erhält solides Fundament

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Obwalden,

Von Gewässerräumen bis zu Gefahrenkarten: Die Gemeinde Sarnen hat ihren Zonenplan umfassend aktualisiert und unterbreitet die Vorlage nun der Stimmbevölkerung.

Gemeindehaus Sarnen.
Gemeindehaus Sarnen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Einwohnergemeinde Sarnen informiert, hat sie die Bearbeitung der technischen Vorrevision der Nutzungsplanung abgeschlossen und ist nun bereit diese an der Gemeindeversammlung am 18. Mai 2026 der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Mit dieser Nachführung wird der geltende Zonenplan bereinigt und an aktuelle rechtliche, fachliche und datenmässige Grundlagen angepasst. Ziel ist es, die kommende Gesamtrevision der Ortsplanung inhaltlich zu entlasten und den Fokus auf die strategischen Vorgaben des Raumplanungsgesetzes sowie der kantonalen Richtplanung zu legen.

Anlass und Ziel der Nachführung

Die Nachführung betrifft hauptsächlich technische und formelle Aspekte der Nutzungsplanung. Sie dient der Anpassung an aktualisierte Geodaten, neue Fachgrundlagen sowie an übergeordnete rechtliche Vorgaben.

Zudem sollen Unklarheiten und Inkonsistenzen im heutigen Zonenplan beseitigt werden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine inhaltliche Neuausrichtung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde.

Wesentliche Inhalte der Revision

Ein zentraler Bestandteil der Nachführung ist die einheitliche und richtlinienkonforme Ausscheidung von Verkehrszonen und Verkehrsflächen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets. Dazu wurden das Bau- und Zonenreglement angepasst und neue Zonenkategorien eingeführt.

Weiter wird das sogenannte «übrige Gebiet» als Nutzungszone wieder eingeführt. Diese Zone dient der sachgerechten Zuordnung von Flächen ausserhalb des Siedlungsgebiets, die weder Wald, Gewässer noch Landwirtschaftszone sind, beispielsweise im Bereich von Dämmen oder Gerinnen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Festlegung der Seeuferlinie des Sarnersees. Mit einer fachlich definierten, statischen Abgrenzung zwischen Land und Wasser können Gewässerräume korrekt ausgeschieden und Zonenflächen eindeutig zugeordnet werden. In diesem Zusammenhang wurden auch Naturschutzzonen im Bereich Seefeld an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und künftig als überlagernde Zonen dargestellt.

Mehr Sicherheit durch klare Gefahren- und Gewässerzonen

Die aktuellen kantonalen Gefahrenkarten wurden ohne Generalisierung in den Zonenplan übernommen. Dadurch werden bestehende Differenzen zwischen den Gefahrenzonen und dem aktuellen Stand der Naturgefahren bereinigt. Diese Anpassungen erhöhen die Rechtssicherheit bei Bauvorhaben.

Zudem konnten mit der definitiven Ausscheidung der Gewässerräume zahlreiche bestehende Baulinien gegenüber Gewässern aufgehoben oder angepasst werden. Die Gewässerräume übernehmen künftig die Funktion der Freihaltung und gelten gegenüber angrenzenden Parzellen wie Baulinien.

Naturschutz aktualisiert und präziser erfasst

Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes wurden die bewilligten Änderungen an Naturobjekten nachgeführt. Hecken, Ufergehölze und Feldgehölze werden neu gestützt auf die Daten der amtlichen Vermessung als Flächen dargestellt. Diese Elemente behalten ihren Schutzstatus gestützt auf die kantonale Naturschutzverordnung.

Schliesslich wurden zahlreiche Anpassungen im Zonenplan vorgenommen, um diesen mit den aktualisierten Daten der amtlichen Vermessung in Einklang zu bringen, insbesondere entlang von Gewässern und in Gebieten mit dauernder Bodenverschiebung.

Ohne Einsprachen – Entscheid steht bevor

Die Änderungen des Zonenplans- und des Reglements wurden kantonal vorgeprüft, anschliessend der Mitwirkung unterzogen und öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage gingen keine Einsprachen ein.

Die Gemeindeversammlung wird über die Nachführung der Nutzungsplanung Beschluss fassen. Nachfolgend erfolgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Mit der technischen Vorrevision wird eine klare, aktuelle und rechtssichere Grundlage für die weitere Ortsplanungsrevision geschaffen.

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