Kerns berichtet über die Ausdehnung der Zertifikatspflicht
In Kerns Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und an Veranstaltungen besteht ab Montag, dem 13. September 2021 in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.
Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt. Zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.