Obwalden

    Horwer Parkplatzinitiative für ungültig erklärt

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    In der Gemeinde Horw LU kommt die Initiative «Für genügend Parkplätze im Eigenheim» nicht vors Volk. Der Einwohnerrat hat am Donnerstag auf Antrag des Gemeinderats das Volksbegehren für ungültig erklärt, weil es gegen kantonales Recht verstosse.

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    Ein Blick auf die Luzerner Gemeinde Horw. (Archivbild) - keystone

    In der Gemeinde Horw LU kommt die Initiative «Für genügend Parkplätze im Eigenheim» nicht vors Volk. Der Einwohnerrat hat am Donnerstag auf Antrag des Gemeinderats das Volksbegehren für ungültig erklärt, weil es gegen kantonales Recht verstosse.

    Gemäss einer Mitteilung der Gemeinde vom Freitag erklärte das kommunale Parlament die Initiative mit 21 zu 6 Stimmen für ungültig. Es teilte damit die Ansicht der Gemeinderegierung, dass sich die Forderungen nicht mit dem Strassengesetz des Kantons vereinbaren liessen.

    Die Initianten kritisierten, dass die Gemeinde nur noch zögerlich neue Parkplätze bewillige. Sie wollten deswegen, dass die maximale Zahl von Parkplätzen nur bei neuen grossen Bauprojekten eingeschränkt werden könne.

    Der Einwohnerrat beschloss in seiner Sitzung vom Donnerstag in zweiter Lesung ein neues Parkplatzreglement. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum. Darin sei nach den rechtlichen Möglichkeiten den Anliegen der Initiative nachgekommen worden, hiess es weiter.

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