Bei seinem ersten Höhenflug ist ein Gleitschirmpilot in Engelberg OW abgestürzt. Sein 56-jähriger Fluglehrer muss sich dafür heute Mittwoch vor dem Obwaldner Obergericht verantworten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Die Vorinstanz hatte ihn freigesprochen.
Gleitschirm
Ein Gleitschirmpilot fliegt über Berge. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft hatte den Fluglehrer angeklagt und eine bedingte Geldstrafe von 2200 Franken sowie eine Busse von 500 Franken gefordert. Sie war der Ansicht, er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, als er im Januar 2017 seinen Schüler einen ersten Höhenflug habe absolvieren lassen.

Der Mann war vom Brunni aus gestartet und dann mit einem anderen Gleitschirm zusammengestossen. Darauf verlor er die Kontrolle und stürzte im Sackflug zu Boden. Er erlitt unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verbrachte eine Woche im Spital.

Der Schüler als Privatkläger und die Staatsanwaltschaft warfen dem Fluglehrer vor, er hätte den Start nicht erlauben dürfen, weil der Schüler unerfahren und der Flugverkehrs an jenem Samstag sehr dicht war. Auch habe er den Höhenflugtheorietest nicht ordnungsgemäss durchgeführt.

Der Angeklagte verlangte dagegen einen Freispruch. Der Flugschüler sei gut vorbereitet und die Flugbedingungen seien einwandfrei gewesen. Das Kantonsgericht als Vorinstanz sprach ihn 2019 vom Vorwurf frei. Er habe keinen Anlass gehabt, vom Erstflug abzusehen. Dagegen legten der Privatkläger und die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

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