Disziplinarverfahren gegen Aargauer Staatsanwalt Burger eingeleitet
Der Aargauer Regierungsrat hat gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, Simon Burger, ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Das Disziplinarverfahren sei aufgrund der vorliegenden Informationen eingeleitet worden, teilte die Staatskanzlei Aargau am Dienstag mit. Das Verfahren betreffe den persönlichen Umgang des Leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm mit der Partnerorganisation Kantonspolizei.
Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm waren Anfang März mit einer Eingabe an die Oberstaatsanwaltschaft gelangt. In dieser wurden Mängel in der Amts- und Personalführung Burgers geltend gemacht wurden.
Der 45-jährige Burger ist seit 2011 Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Seit 2013 gehört er als SVP-Vertreter dem Einwohnerrat Aarau an. Ohne Erfolg hatte er im September 2017 für einen Sitz in der Stadtregierung von Aarau kandidiert.
Der Regierungsrat beauftragte zudem das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung (iafob) damit, bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine weiterführende, begleitende Organisations- und Führungsentwicklung umzusetzen.
Diese Massnahme soll gemäss Regierungsrat dazu beitragen, die Arbeits- und Führungssituation in der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm nachhaltig zu verbessern. Der Regierungsrat stellte in Aussicht, bei Bedarf weitere flankierende Massnahmen veranlassen.
Der Regierungsrat reagierte auch auf ein Rechtsgutachten zur Praxis der Kantonspolizei bei Anhaltungen und vorläufigen Festnahmen von verdächtigen Personen. Es sei «in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf» festgestellt worden, heisst es in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft.
Es müsse vor allem sichergestellt werden, dass die Kantonspolizei im Umgang mit verdächtigen Personen die Bestimmungen der Strafprozessordnung umfassend einhalte. Erste Massnahmen zur Verbesserung seien eingeleitet worden.
So würden von der Kantonspolizei die Handlungsrichtlinien für den Umgang mit verdächtigen Personen bis Ende Jahr überarbeitet, damit den Bestimmungen der Strafprozessordnung vollumfänglich Nachachtung verschafft werde. Weitere Massnahmen würden die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei in der Abwicklung vorläufiger Festnahmen betreffen.