Wie die Gemeinde Alpnach mitteilt, sind die Eigentümer der zu zählenden Wohnungen aufgefordert, diese bis spätestens 4. Juni 2024 zu melden.
Gemeindehaus Alpnach.
Gemeindehaus Alpnach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Die Mitarbeit an der Zählung ist für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Meldung durch den Meldebogen

Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die eine oder mehrere zu zählende Wohnungen in der Gemeinde Alpnach besitzen, werden aufgefordert, diese bis spätestens Dienstag, 4. Juni 2024, zu melden.

Man soll den Wohnungseigentümer sowie die Adresse der Liegenschaft auf dem Meldebogen auf der Gemeindewebseite ergänzen.

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