Naturpark Diemtigtal –Erneuerung Vertrag mit der Gemeinde Diemtigen
Nach Ablauf der ersten Betriebsphase ist der Vertrag für eine zweite Betriebsphase, resp. bis voraussichtlich Ende 2031 mit unverändertem Beitrag zu erneuern.

Am 27. Mai 2009 hat die Gemeindeversammlung eine vertraglich geregelte Mitwirkung für die erstmalige 10-jährige Betriebsphase des Naturparks Diemtigen genehmigt. Teile der Parkflächen des insgesamt ca. 135.4 km2 umfassenden Naturparks liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zweisimmen im Raum Gestelen-Seeberg-Seebergsee-Fromattgrat (ca. 5.4 km2).
Zweisimmen beteiligte sich während dieser Zeit mit jährlichen Beiträgen von Fr. 3'000.--. Nach Ablauf der ersten Betriebsphase ist der Vertrag zwischen den Gemeinden für eine zweite Betriebsphase, resp. bis voraussichtlich Ende 2031 mit unverändertem Beitrag zu erneuern.
Da sich die Gemeinde Zweisimmen mit Vertrag dem Naturparkreglement der Einwohnergemeinde Diemtigen unterstellt und der Vertrag raumwirksame Bestimmungen gemäss bundesrechtlichen Bestimmungen enthält, wird die Zustimmung der Stimmberechtigten vorausgesetzt. Der Gemeinderat genehmigt die neuerliche Vertragsregelung zuhanden der Gemeindeversammlung.