

Erlenbach führt eine Lohngleichheitsanalyse durch

Bei der Gemeindeverwaltung Erlenbach besteht keine Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann. Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und wurde im Gleichstellungsgesetzt (GIG) konkretisiert.
Das GIG wurde revidiert und per 1. Juli 2020 um eine Pflicht für Arbeitgebende zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.
Erlenbach hat ihre 144 kommunal besoldeten Mitarbeitenden (Frauenanteil 71.5 Prozent) mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analyse-Tool (Logib) untersucht und durch die BDO AG überprüfen lassen. Es wurde bestätigt, dass die Lohngleichheitsanalyse in allen Belangen den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes entspricht.
Ein erfreuliches Resultat
Das Analyse-Resultat ist sehr erfreulich: Es konnten keine Geschlechtseffekte erkannt werden. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen liegt der Lohnunterschied bei 0.0 Prozent.
Bei der Gemeinde Erlenbach bestehen keine unerklärte Lohndifferenzen zwischen Frau und Mann.
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