Wie die Gemeinde Boltigen bekannt gibt, sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 elektronisch einzureichen.
Verwaltung - Symbolbild
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Noch bis Ende Februar 2022 konnten Baugesuche wahlweise elektronisch mit eBau oder in Papierform einreichen.

Ab dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen. Die Bauverwaltung Boltigen wird Baugesuche, welche ab 1. März 2022 nicht elektronisch über eBau eingereicht werden, zurückweisen müssen.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe: Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

eBau für Boltigen

Der Zugriff auf eBau erfolgt u.a. auch über die Webseite der Gemeinde Boltigen. Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben zugestellt werden.

Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

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