Zumutbarkeit von Schulwegen neu definiert

Gemeinde Werthenstein
Gemeinde Werthenstein

Ruswil,

Die Gemeinde Werthenstein hat neue Weisungen zum Schülertransport erlassen. Sie regeln Zuständigkeit, Organisation und Beiträge bei unzumutbaren Schulwegen.

Das Schulhaus Werthenstein Unterdorf an der Halde 1 in Werthenstein.
Das Schulhaus Werthenstein Unterdorf an der Halde 1 in Werthenstein. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Werthenstein berichtet, hat der Gemeinderat auf das neue Schuljahr Weisungen über die Schulwege erlassen. Diese regeln die Zuständigkeit, Organisation und Finanzierung des Schülertransports.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Schulweg bei den Erziehungsberechtigten. Die Zumutbarkeit eines Schulweges wird unter anderem anhand von Alter der Kinder sowie der Länge und Höhenmeter des Schulweges beurteilt.

Für nicht zumutbare Schulwege kann die Gemeinde entweder einen Schulbus organisieren oder finanzielle Beiträge an die Eltern ausrichten. Eltern, welche ihre Kinder wegen eines unzumutbaren Schulweges ohne entsprechendes Schulbusangebot zur Schule führen müssen, können die finanziellen Beiträge dafür bei der Gemeinde bis 31. August beantragen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschalten.

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