Wie die Gemeinde Ruswil mitteilt, soll auch bei Sistierungen und Rückzügen von Einbürgerungsgesuchen eine Gebühr von 300 Franken in Rechnung gestellt werden.
Das Gemeindehaus Ruswil.
Das Gemeindehaus Ruswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Vermehrt kommt es vor, dass Einbürgerungsgesuche auf Grund von nicht erfüllten Einbürgerungsvoraussetzungen sistiert oder zurückgezogen werden.

Bis es dazu kommt, tätigen die Verwaltung und die Bürgerrechtskommission im Vorfeld bereits vertiefte Abklärungen.

Die Verordnung über die Einbürgerung ausländischer Gesuchsteller sah bisher für solche Fälle keine explizite Aufwandentschädigung vor.

Gemeinderat hat die Verordnung revidiert

Der Gemeinderat hat die Verordnung in diesem Punkt revidiert.

Neu sieht diese auch bei einem Rückzug oder einer Sistierung des Gesuchs eine Gebühr von 300 Franken vor.

Die überarbeitete Verordnung wird per 1. November 2022 in Kraft gesetzt.

Sie wird in der Rechtssammlung der Gemeinde auf der Webseite publiziert.

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