Parkplätze Lippenrüti nur noch für Autos
Die Gemeinde Neuenkirch lässt das Abstellen von Anhängern, Wohnwagen und Maschinen auf dem Parkplatz Lippenrüti künftig verbieten.

Wie die Gemeinde Neuenkirch mitteilt, werden die Parkplätze beim Kreisel Lippenrüti rege benützt und zunehmend auch durch das Abstellen von Anhängern, Maschinen und Geräten sowie Campingwagen belegt. Um weiterhin die Parkplätze für Motorfahrzeuge offen zu halten, soll das unerwünschte Abstellen von Anhängern und dergleichen sowie das Campieren ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat beantragte beim Bezirksgericht Willisau ein gerichtliches Verbot, welches das Abstellen und Parkieren von Anhängern, Wohnwagen, Wohnmobilen, Maschinen und Geräten auf dem Parkplatz Lippenrüti, Grundstück Nr. 384, Neuenkirch, ausschliesst. Das amtliche Verbot tritt mit der Publikation des Bezirksgerichts und dem Aufstellen des Signals in Kraft.
Aktuell werden die Parkflächen beim Kreisel Lippenrüti nicht bewirtschaftet. Mit dem neuen Parkplatzreglement, das den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 zur Abstimmung vorgelegt wird, werden diese beiden Parkplätze gebührenpflichtig.










