Buttisholz beantragt einen Zusatzkredit für die Ortsplanung
Wie die Gemeinde Buttisholz berichtet, wurde eine Zusatzkredit im Betrag von 50'000 Franken beantragt, um das Ortsplanungsverfahren abzuschliessen.

An der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2017 wurde der Sonderkredit von 300'000 Franken für die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. Damals ging die Gemeinde von einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren aus. Die Abklärungen waren intensiver und dauerten wesentlich länger als geplant. So mussten über 30 Rückmeldungen aus der Mitwirkung und 19 Einsprachen behandelt werden.
Das Budget reicht nicht aus um das laufende Verfahren abzuschliessen
Auch der Kanton verlangte weitere Abklärungen und seine Vorprüfung dauerte über ein Jahr. Die Stimmberechtigten konnten erst rund vier Jahre später an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 über die Ortsplanungsrevision abstimmen. Die Zustimmung lag bei knapp 64 Prozent. Bis 31. Dezember 2020 sind Kosten von rund 287'000 Franken angefallen.
Leider genügt der Restbetrag von 13'000 Franken nicht, um das noch immer laufende Verfahren definitiv abzuschliessen. Gegen den Entscheid der Stimmberechtigten wurde beim Regierungsrat nämlich eine Beschwerde eingereicht. Das Beschwerdeverfahren läuft bei Redaktionsschluss dieser Botschaft immer noch.
Der Gemeinderat beantragt einen Zusatzkredit
Ein Zusatzkredit muss eingeholt werden, wenn sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens zeigt, dass der bewilligte Sonderkredit nicht ausreicht. Der Zusatzkredit stockt den Sonderkredit auf. Die Genehmigungskosten Kanton, die Kommissionsentschädigung 2021 bis 2022, die Verfahrensbegleitung Planteam S AG für die Jahre 2021 und 2022, das Beschwerdeverfahren und die technischen Anpassungen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Gemeinderat beantragt einen Zusatzkredit im Betrag von 50'000 Franken, damit das Ortsplanungsverfahren abgeschlossen werden kann. Er ist überzeugt, dass mit der Genehmigung der Ortsplanung eine aktive Dorfentwicklung bevorsteht.