Rorschacherberg informiert über das Mitwirkungsverfahren Hohrietrain

    Die Baulinien entlang der Hohrietrain-Strasse in Rorschacherberg werden aufgehoben. Dafür läuft bis 29. November 2021 das Mitwirkungsverfahren.

    Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
    Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Die Hohrietrain-Strasse soll mit einer Wendeanlage ergänzt und als Gemeindestrasse zweiter Klasse eingeteilt werden. Die Baulinien entlang der Hohrietrain-Strasse werden aufgehoben. Dafür läuft bis 29. November 2021 das Mitwirkungsverfahren.

    Der Gemeinderat beschloss am 31. August 2021 in Anwendung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes, Art. 33bis des Strassengesetzes und Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes das Mitwirkungsverfahren für den Ausbau der Wendeanlage Hohrietrain, den Teilstrassenplan Wendeanlage Hohrietrain und den Sondernutzungsplan 3. Änderung Überbauungsplan «Hohriet» durchzuführen.

    Die Unterlagen können eingesehen werden

    Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 29. Oktober bis 29. November 2021 im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung, eingesehen werden.

    Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis 29. November 2021 bei der Gemeinderatskanzlei, Rorschacherberg, oder E-Mail einzureichen.

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