Wie die Gemeinde Mörschwil mitteilt, können Stimmberechtigten der Gemeinde ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 erstmals elektronisch abstimmen und wählen.
Gemeinde Mörschwil. - nau.ch
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Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mörschwil können ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 erstmals elektronisch abstimmen und wählen.

Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Knapp 90 stimmberechtigte Mörschwiler haben sich bereits dafür registriert.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

An- und Abmeldungen für künftige Urnengänge sind jederzeit möglich. Anmeldungen werden bis spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag berücksichtigt.

Anmeldung muss bis acht Wochen vor Urnengang erfolgen

Für die Anmeldung benötigen Einwohner ihre AHV-Nummer. Diese finden sie beispielsweise auf ihrer Krankenversicherungskarte.

Das Anmeldeverfahren für E-Voting in der Gemeinde Mörschwil ist jederzeit möglich.

Anmeldungen werden jeweils bis acht Wochen vor dem Urnengang berücksichtigt, das heisst, wer sich heute anmeldet, kann erstmals am Abstimmungssonntag vom 22. September 2024 elektronisch wählen.

Die Anzahl der Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden.

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