E-Voting erleichtert künftig die Stimmabgabe
Ab September 2025 können Untereggnerinnen und Untereggner ihre Stimme elektronisch abgeben. Die Anmeldung erfolgt online mit der AHV-Nummer.

Wie die Gemeinde Untereggen informiert, können Stimmberechtigte ab dem Urnengang vom 28. September 2025 von der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe profitieren. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig. Interessierte Personen können sich online informieren und registrieren.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden. Für die Anmeldung benötigen die Stimmberechtigten ihre AHV-Nummer.