Bis zum 7. November 2021 besteht an den Schulen in Goldach für die Lehrpersonen und Lernenden der Volksschulstufe sowie der Oberstufe die Maskenpflicht.
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Eine Schülerin trägt eine Maske im Unterricht. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Flankierend zur neuen bundesrechtlichen Zertifikatspflicht, von welcher der Schulunterricht ausgenommen ist, und auf Empfehlung des Kantonsarztamtes verfügt das Bildungsdepartement die Rückkehr zur Maskenpflicht in den Schulräumen.

Die Maskenpflicht ist gültig seit Montag, den 13. September 2021 bis zwei Wochen nach den Herbstferien, somit bis zum 7. November 2021. Sie gilt für alle Lehrpersonen und weitere Erwachsenen der Volksschulstufe sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Oberstufe.

Klassen mit Maske müssen nicht in Quarantäne

Mit der Massnahme nimmt der Kanton in einer unsicheren Phase der Pandemie Druck vom System Schule und von den Ausbruchtestungen. Klassen mit Maske müssen nicht mehr in Quarantäne gesetzt werden, selbst wenn mehrere Schüler oder die Lehrperson erkranken. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Ansteckung ausserhalb der Schule stattgefunden hat. Das Maskentragen entlastet auch die Ausbruchstestungen. Diese sind noch dann anzuordnen, wenn der Verdacht auf Ausbreitung innerhalb der Klasse besteht.

Der Umgang mit kranken Schulkindern ist geregelt

Kinder und Jugendliche mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fieber oder Fiebergefühl, Muskelschmerzen und / oder Fehlen des Geruchs- und / oder Geschmacksinns, bleiben zu Hause. Es wird empfohlen, den Haus- oder Kinderarzt zu kontaktieren und seiner Empfehlung zu folgen.

Stellt die Lehrperson im Unterricht fest, dass ein Kind Krankheitssymptome aufweist, muss es nach Rücksprache mit den Eltern so schnell wie möglich nach Hause gehen.

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