Behindertengerechter Umbau der Bushaltestellen TZM/Kellen in Goldach
Das Tiefbauamt des Kanton St. Gallen plant den Umbau der beiden Haltekanten der Haltestelle TZM/Kellen gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz). Die beiden Haltekanten sollen neu auf einer Länge von 13 m einen Anschlag von 22 cm erhalten.
Der Gemeinderat spricht sich für den Umbau der Bushaltestellen aus
Die Kosten belaufen sich auf total 400'600 Franken. Sie gehen vollumfänglich zu Lasten des Kantons. Das Strassengesetz verpflichtet den Kanton, die betroffene politische Gemeinde bei der Projektierung von Vorhaben, die Kantonsstrassen betreffen, anzuhören.
Der Gemeinderat begrüsst den Umbau der Bushaltestellen. Wichtig ist ihm, dass das Projekt mögliche Anpassungen beim Knoten Bruggmühlestrasse/St. Gallerstrasse nicht tangiert. Der Gemeinderat ist gemäss Gemeindeordnung für Vernehmlassungen zu Kantonsstrassen- Vorhaben abschliessend zuständig, sofern der Kostenvoranschlag 2 Millionen Franken nicht übersteigt.