Persönliche Stimmabgabe an der Urne findet am Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr, Gemeindehaus, Kirchstr. 18, in Tübach statt.
Abstimmung liechtensteiner
Abstimmung. (Symbolbild) - keystone
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Am Sonntag, 29. November, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

2. Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Kantonale Vorlagen

3. Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus

4. Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

5. Erneuerungswahlen des Kreisgerichts

Persönliche Stimmabgabe an der Urne am Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr, Gemeindehaus, Kirchstr. 18, Tübach.

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinderatskanzlei während der Bürozeit, d.h. von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgaben müssen spätestens bis am Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, bei der Gemeinde sein. Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe Ihre Unterschrift auf dem Stimmausweis nicht und legen Sie die Stimmzettel in ein separates Stimmkuvert, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. Fehlende Unterlagen können bei der Stimmregisterführerin während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bezogen werden (Tel. 071 844 23 00).

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