Romanshorn

Zonenplanänderung für die Mehrzweckhalle in Romanshorn

Wie die Gemeinde Romanshorn angibt, wurden der Teilzonenplan für die Parzelle 824 und der Verkehrslinienplan Weitenzelg zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Die Stadtverwaltung Romanshorn.
Die Stadtverwaltung Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Vorgesehen ist auf der Parzelle 824 die Überführung der zugrundeliegenden Wohnzone W3 und der Wohn- und Arbeitszone WA3 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu Gunsten des Baus der neuen Mehrzweckhalle.

Die Planung beruht auf der zukünftigen Rechtsgrundlage beziehungsweise dem neuen Zonenplan.

Das bedeutet, dass eine Baubewilligung für die Mehrzweckhalle erst mit oder nach der Inkraftsetzung der Ortsplanungsrevision möglich ist.

Weiterführung der Weitenzelgstrasse entfällt

Im «Verkehrslinienplan Weitenzelg» ist die Weiterführung der von Südwesten kommenden Weitenzelgstrasse in einer Kurve zur Kreuzlingerstrasse angedacht.

Diese Weiterführung entfällt mit der geplanten Umzonung und der Erstellung einer Mehrzweckhalle.

Zudem soll der nicht benötigte Wendeplatz am Gotthelfweg aus dem Plan entfernt werden.

Nächster Schritt ist die öffentliche Auflage

Während der Ende November 2022 abgelaufenen Mitwirkungsfrist erfolgten keine Eingaben an den Stadtrat.

Nächster Schritt ist nun die öffentliche Auflage vom 13. Januar bis 1. Februar 2023.

In dieser Zeit sind die Planunterlagen auf der Bauverwaltung und auf der Webseite der Gemeinde Romanshorn einsehbar.

Über die Teilumzonung entscheidet die Gemeindeversammlung voraussichtlich am 26. Juni 2023.

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